Die Ausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft/ Fachpraktikerin Hauswirtschaft soll dazu befähigen, in den Bereichen Hauspflege, Nahrungszubereitung und Wäschepflege eines Großhaushaltes unter Anleitung tätig zu sein.
Der Berufsschulunterricht in den Fachklassen findet begleitend zur betrieblichen Berufsausbildung statt. In 10 Lernfeldern und den berufsübergreifenden Fächern werden in der Schule Kompetenzen für das Tätigkeitsfeld vermittelt.
Dauer und Abschluss
Die Berufsausbildung dauert 3 Jahre.
Im 2. Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung zur Feststellung des Ausbildungsstandes statt.
Am Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss, der sich aus Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Berufsschullehrern zusammensetzt. Der Prüfungsausschuss und der Prüfungsort werden von der Industrie und Handelskammer als zuständige Stelle bestimmt.
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erreichen die Abgänger_innen den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss.
Eine verkürzte Ausbildung zur Hauswirtschafterin/ zum Hauswirtschafter kann sich anschließen.
Kosten
Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Prüfungsgebühren werden vom Arbeitgeber entrichtet.
Anmeldung
Die Anmeldung in der Schule erfolgt durch den Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Fachpraktiker/in Hauswirtschaft ist ein Ausbildungsberuf nach § 66 BBiG.
Berufsschultage für Auszubildende in den hauswirtschaftlichen Berufen
Folgende Wochentage sind für die Berufsschultage im Schuljahr 2021/2022 vorgesehen: (Vorbehaltlich der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgesehen werden.)