Liebe Schülerinnen und Schüler, uns als Schule beschäftigt zunehmend das Thema der Abschiebung von Auszubildenden. Wie in der Presse zu lesen war, ist Nashwan Jami (29), ein Schüler unserer Schule, der eine Tischlerausbildung absolviert, abgeschoben worden. Wir sind zum einen darüber erschüttert, das Menschen eine berufliche Perspektive in Deutschland genommen wird und wie man insbesondere im Zuge des Fachkräftemangels so mit motivierten Auszubildenden umgeht.
Deshalb möchten wir über folgendes informieren: Es ist notwendig, wenn Sie sich in einem Duldungsverfahren befinden und eine Ausbildung begonnen haben, dass Sie vorab einen Antrag auf Ausbildungsduldung gestellt haben. Durch die sogenannte Ausbildungsduldung haben Geduldete in Ausbildung die Sicherheit, während der Ausbildung nicht abgeschoben zu werden.
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es sogar neben der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG.
Wie geht es nach der zehnten Klasse weiter? Wer das Abitur anstrebt und sich für Gesundheit oder Ernährung interessiert, kann am Beruflichen Gymnasium des RBZ am Schützenpark beides miteinander verbinden.
Beim Infoabend am Dienstag, 2. Februar 2027, um 18:00 Uhr in der Mensa, Westring 100 in Kiel,
können interessierte Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern diesen Bildungsweg kennenlernen.
Am RBZ am Schützenpark ergänzen seit jeher vielfältige Veranstaltungen den regulären Unterricht – von Seminaren zu Wein, Kaffee und Spirituosen über Finanz- und Berufsthemen bis hin zu neuen Lebensmitteln und Technologien. Mit der Akademie am Schützenpark öffnen wir dieses Angebot gemeinsam mit dem DEHOGA Schleswig-Holstein für einen größeren Kreis.