Die Ausbildung zur/zum Hauswirtschafterin, Hauswirtschafter vermittelt Fertigkeiten und Kenntnisse zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in unterschiedlichen hauswirtschaftlichen Einsatzgebieten. Dazu gehören die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung besonderer Personengruppen in Privathaushalten, sozialen Einrichtungen oder in Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmungen.
Der Berufsschulunterricht in den Fachklassen findet begleitend zur betrieblichen Berufsausbildung statt. In Lernfeldern und den berufsübergreifenden Fächern werden in der Schule Kompetenzen für das breit gefächerte Tätigkeitsfeld vermittelt.
Dauer und Abschluss
Die Berufsausbildung dauert 3 Jahre mit 1–2 Berufsschultagen pro Woche.
Im 2. Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung zur Feststellung des Ausbildungsstandes statt.
Am Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss, der sich aus Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Berufsschullehrern zusammensetzt. Der Prüfungsausschuss und der Prüfungsort werden von den zuständigen Stellen – Industrie- und Handelskammer – bestimmt.
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden, wenn in dem Abschlusszeugnis ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird und ausreichende Leistungen in einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht, bzw. durch ein Fremdsprachenzertifikat Stufe I (A2) nachgewiesen werden.
Kosten
Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Im fachpraktischen Unterricht entstehen geringe Kosten. Prüfungsgebühren werden vom Arbeitgeber entrichtet.
Anmeldung
Die Anmeldung in der Schule erfolgt durch den Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
Berufsschultage für Auszubildende in den hauswirtschaftlichen Berufen
Folgende Wochentage sind für die Berufsschultage im Schuljahr 2022/2023 vorgesehen: (Vorbehaltlich der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgesehen werden.)